Ethik-Regeln
Die Stiftung definiert in ihrer Satzung Ethik-Regeln zur Wahrung der Neutralität und deren Überprüfbarkeit bzw. Messbarkeit. Wir verstehen darunter die imperative Selbstbindung der Akteure an das Regelwerk. Eine Überwachung der Einhaltung erfolgt durch möglichst hohe Transparenz im Tun und in der Verwaltung.
Folgende Regeln seien als ein erster Entwurf ohne Anspruch auf Vollständigkeit verstanden, eine rechtssichere Überarbeitung steht noch aus!
Die Stiftung
• ist politisch und wirtschaftlich unabhängig.
• legt sämtliche Einnahmen offen.
• nennt Spender mit Namen und Betrag.
Jedes Mitglied des Coreteams und des Beirats
• muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit über seinen beruflichen Status
und Qualifikation informieren, insbesondere darüber, welche
Leistungen er/sie neutral und unabhängig bieten kann.
• muss über einen möglichen Interessenkonflikt bei der Bearbeitung
eines bestimmten Projektes informieren. Für das betroffene Projekt
soll die Mitwirkung in der Stiftung dann ruhen.
• hat über Sachverhalte zu informieren, die ihn/sie in seiner/ihrer
Objektivität und Unabhängigkeit einschränken können.
• muss sich fair und respektvoll im Umgang mit anderen Personen und
Institutionen verhalten.
• legt eine etwaige Vergütungsvereinbarung für die Mitwirkung in der
Stiftung offen.